CAUSA Stiftung


Stiftungszweck

Gemeinnützige Stiftung

Seit 13.04.2016, laut Bescheid des FA Waren 
nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO. 
Auszug aus der Stiftungssatzung:

§ 2
Zweck

• Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO.

 • Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
 • Förderung von Kindern durch Übernahme des Ausbildungsaufwands oder Bereitstellung von Arbeitskräften für Lehrkräfte und Erzieher, die in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Elternbildung tätig sind.
 • Förderung von Jugendlichen durch Einrichtung und Durchführung informatorischer Veranstaltungen für die Vermittlung gesunder Lebensweise in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Kochen, Kommunikation und Selbstreflektion.
 • Einrichtung und Durchführung von Veranstaltungen außerhalb der Schule, die die Vermittlung von Verantwortungsbewusstsein, von Familienplanung, von Gewaltprävention, von Gesundheitsvorsorge und von Ernährungsoptimierung zum Gegenstand haben.
 • Förderung einer gesunden Lebensweise für Erwachsene durch Einrichtung und Unterstützung von Seminaren zur ganzheitlichen Gesundheitspflege.
 • Förderung von Seniorenaktivitäten mit dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Lebensqualität durch Seniorengymnastik/Yoga in organisierten Gruppen oder in Einrichtungen freier Träger.
 • Einrichtung und Durchführung von Seminaren zum Verständnis einer altersgerechten Ernährung. 
 • Einrichtung und Durchführung oder Förderung krankheitspräventive Informationsveranstaltungen.
Die Veranstaltungen sind der Allgemeinheit zugänglich. 

 • Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

 • Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

 • Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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